Schwedens atemberaubende Natur ist vielseitig und weitläufig. Zu ihrer Attraktivität gehören Berge, tiefe Wälder, Blumenwiesen, Seen und viele Inselgruppen. Das Recht darauf, sich in der Natur frei zu bewegen, heißt auf Schwedisch „allemansrätten“ (Jedermannsrecht). Diese uralte schwedische Regel, die im Grundgesetz erst seit 1994 schriftlich festgehalten wird, ermöglicht entspannende Wanderungen, Ausflüge in die faszinierenden Berge und lange Radtouren.
WeiterlesenDas Jedermannsrecht (allemansrätten) erlaubt den freien Zugang zur Natur